Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Aktivitäten einer nach Kenntnis der Fragestellenden in den USA und auf EU-Ebene als terroristisch eingestuften (www.state.gov/documents/organization/ 65479.pdf, Amtsblatt der Europäischen Union vom 27. Januar 2009) und unter den Namen „Kach“, „Kahane Cha“, „Jewish Defense League“ oder „Jüdische Vereinigungsliga“ auftretende Bewegung (archive.adl.org/terrorism/ symbols/kahane_1.html) in Deutschland, die nunmehr deutschsprachig aktiv ist und eine Webseite (http://jdl-germany.org), einen Twitter-Account, eine Facebook-Seite und ein Diskussionsforum betreibt und die Losung „Kein Araber – Keine Anschläge“ ausgibt, die Ankündigung „Der Tag wird kommen, an dem alle Nichtjuden die Überlegenheit des auserwählten Volkes anerkennen werden“ postet und dies als „erbarmungslose Entweder-oder-, Wir-oder-sie-Natur des Kampfes zwischen den Juden und ihren Feinden“ beschreibt, Rache als „ein fundamentales jüdisches Konzept“ skizziert, mit „unerwünschten Folgen“ („Strafanzeigen, Verhaftungen“) ihrer Handlungen in Deutschland rechnet und sogar die Bewaffnung von Jüdinnen und Juden fordert, wobei das deutsche Waffengesetz, das dies verbietet, als „faschistisch“ bezeichnet wird, und inwiefern erfüllt die Gruppe dadurch aus Sicht der Bundesregierung den Tatbestand der Volksverhetzung, Aufruf zur Gewalt oder Terrorismus?
Welche weiteren Aktivitäten (etwa Treffen, Workshops, Veranstaltungen, Gründung von Arbeitsgruppen oder die Erarbeitung eines Aktionsplans) sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Internetforums mit Behörden der EU-Mitgliedstaaten, Internetanbietern, der Kommission, dem Auswärtigen Dienst, Europol, dem EU-Antiterrorismuskoordinator und dem Gegendiskurs-Projekt SSCAT für das erste Halbjahr 2016 geplant (bitte, soweit bereits bekannt, auch die Termine mitteilen), und welche Regierungen haben sich zustimmend zu der Frage positioniert, dass ein von den Beteiligten verhandeltes Memorandum zur zukünftigen Zusammenarbeit bzw. zu entsprechenden Maßnahmen als Verschlusssache eingestuft und daher nicht als offizielles Ratsdokument an die nationalen Parlamente verteilt werden muss, da nach Kenntnis des Fragestellers sowohl Regierungen mancher Mitgliedstaaten als auch Internetfirmen hierzu äußerste Verschwiegenheit einforderten (sofern die Bundesregierung auch die Information über das Abstimmungsverhalten des EU-Internetforums nicht öffentlich machen will, bitte die deutsche Positionierung zur Einstufung des Memorandums als Verschlusssache angeben)?
Welche Position vertrat der Vertreter der Bundesregierung im Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds (IWF) bei der Entscheidung über die Regeländerung, die es dem IWF jetzt ermöglicht, neue Kredite auch an Länder zu vergeben, die Zahlungsrückstände gegenüber staatlichen Gläubigern aufweisen (www.tagesschau.de/wirtschaft/ukraine-russland-kredit-101.html), und welche Folgen erwartet die Bundesregierung aufgrund dieser Entscheidung für die Rolle des IWF in der Diskussion um einen Schuldenschnitt für Griechenland?
Wie viele Antragssteller haben seit 2011 jeweils von Ihrem Recht auf Auskunft über die bei den dem Bundesministerium des Innern nachgeordneten Sicherheitsbehörden Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundespolizei und Bundeskriminalamt zu ihrer Person gespeicherten Daten Gebrauch gemacht (bitte für jedes Jahr und jede Behörde einzeln darstellen), und wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines solchen Auskunftsersuchens (sofern möglich bitte für die einzelnen Jahre darstellen)?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die deutschen Berichtspflichten im Rahmen der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit und des Protokolls nicht erfüllt (vgl. Entschlie- ßung des Ministerkomitees des Europarates vom 10. September 2015), und inwieweit wird sie der Aufforderung des Ministerkomitees nachkommen, den fehlenden 43. Bericht zusammen mit dem nächsten 44. Bericht zu übermitteln und dabei auf die Informationen zu Fragen wie Rentenregelungen, zur Verringerung und Struktur von Armut sowie zur Bestimmung der Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes (living expenses allowance) zur Verfügung zu stellen, die in den ILOSchlussfolgerungen verlangt wurde?
Was ist der Bundesregierung über die zahlenmäßige Entwicklung der letzten drei Jahre (Stichtag 15. Dezember 2015) bezüglich Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS) nach Artikel 36 des Ratsbeschlusses zum SIS II zur verdeckten polizeilichen oder geheimdienstlichen Fahndung und Kontrolle bekannt (bitte, soweit möglich, als halbjährliche Statistik beschreiben und dabei auch angeben, wenn der Zusatz „immediate action“ vergeben wurde), und wie stellt sich diese Statistik für Ausschreibungen durch deutsche Behörden dar?
Warum hat sich die Bundesregierung nicht gegen einen Beschluss über eine Verlängerung von EU-Sanktionen gegen Russland ohne eine inhaltliche Aussprache im Rahmen des Rates der Europäischen Union oder des Europäischen Rates ausgesprochen (www.handelsblatt.com/politik/ international/eu-sanktionen-gegen-russland-italien-stellt-sichquer/12701224.html), und welche einseitig erfüllbaren Anforderungen stellt die Bundesregierung an Russland, damit sie sich für eine Aufhebung oder Lockerung der Sanktionen aussprechen würde?
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Gerne, Frau Präsidentin. – Herr Hunko, ich darf zum ersten Teil Ihrer Frage wie folgt antworten: Die Dauer der sektoralen Wirtschaftssanktionen gegen Russland wurde vom Europäischen Rat, in enger Abstimmung mit den G-7-Partnern, mit der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarung verknüpft. Die jetzige Verlängerung der EU-Sanktionen um sechs Monate geschieht in dem Verständnis, dass bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarung noch einige Arbeit zu leisten ist und wir gleichzeitig erwarten, bis zum Sommer entscheidende Fortschritte zu erreichen.
Inwiefern kann die Bundesregierung die auf Bundesdrucksache 18/6478 (Antwort noch ohne Drucksachennummer) erfragten Angaben zur Zahl der deutschen Staatsbürger, die mit von Bundesbehörden ausgestellten und auf eine falsche Identität lautenden Papieren herumlaufen und Wahlbenachrichtigungen erhalten und deren Anzahl der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht bekannt sei, wenigstens als ungefähre Größenordnung angeben, damit sich Abgeordnete und die Öffentlichkeit ein Bild vom Umfang von aktuell vergebenen Tarnidentitäten machen können, und was kann die Bundesregierung dazu erläutern, für welche konkreten Personenkreise (außer Zeugen im Rahmen sogenannter Zeugenschutzprogramme) die Vergabe von Tarnidentitäten durch Bundespolizei, Verfassungsschutzämter, Kriminalämter, Zollbehörden, Bundesnachrichtendienst und Militärischem Abschirmdienst (auch im Einzelfall) erfolgen kann (bitte wie in Frage 3 der Antwort auf Bundesdrucksache 18/6478 offen geblieben erläutern, um welche „Mitarbeiter anderer Behörden“ sowie „Personen, die sonst für die Nachrichtendienste tätig sind“ und „Mitarbeiter und beauftragte Personen“ es sich dabei handeln kann)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Frage, inwiefern die in dem Abkommen über Rechtshilfe mit den USA niedergelegten Verfahren überarbeitet oder angepasst werden müssten, etwa um den gegenseitigen elektronischen Datentransfer zu beschleunigen, untereinander Strafregisterund Bankkontodaten auszutauschen oder die Zusammenarbeit von Internetanbietern mit europäischen Polizei- und Geheimdienstbehörden zu verbessern, und mit welcher Haltung haben Bundesbehörden in diesem Jahr an internationalen Treffen teilgenommen, bei denen die Frage eines direkten Zugangs von europäischen Strafverfolgungsbehörden auf Daten bei Internetanbietern in den USA (Metadaten oder Inhaltsdaten) diskutiert wurde (bitte die einzelnen Treffen benennen)?
Welche behördlichen und privaten Teilnehmenden (insbesondere aus Deutschland) des am 3. Dezember 2015 in Brüssel startenden Forums der Internetdienstleister, in dem sich die EU-Innenministerinnen und -Innenminister mit Internetanbietern und eigentlich auch der „Zivilgesellschaft“ koordinieren wollten (COM(2015) 185 final vom 28. April 2015) und das eine möglichst schnelle Beseitigung unliebsamer Internetinhalte ermöglichen soll, sind der Bundesregierung bekannt, und welche aktive oder reaktive Haltung vertreten an dem Forum am 3. Dezember 2015 teilnehmende Vertreter der Bundesregierung hinsichtlich der Frage, welche technischen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen zu „Bedenken der Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf neue Verschlüsselungstechniken“ diskutiert oder umgesetzt werden müssten, was laut der Europäischen Kommission weiterhin auf der Tagesordnung dieses ersten offiziellen Treffens des Forums der lnternetdienstleister steht („European Agenda on Security – State of Play“, 17. November 2015)?