Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Zustandekommen, zu Verhandlungspartnern und geplanten Inhalten eines Abkommens zur weiteren bilateralen Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien mitteilen, das zwischen dem Innenministerium des Königreichs Saudi-Arabien und dem Bundesministerium des Innern verhandelt wird (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/12427), und welchen Inhalt hatte der Beitrag „Politische, soziale und kulturelle Auswirkungen von Wirtschaftskrisen“, den das Bundeskriminalamt auf der Jahreskonferenz des European Expert Network on Terrorism Issues, EENeT, in Budapest/Ungarn geleistet hat (vergleiche die Antwort zu Frage 19 d auf Bundestagsdrucksache 17/12427)?
Auf welchen Flächen werden Drohnen gleich welcher Gewichtsklasse in Deutschland bislang bzw. zukünftig von Behörden des Verkehrs, des Innern, der Verteidigung und der Forschung getestet, und welche Details kann die Bundesregierung zu Simulationen und Praxistests mitteilen, die bis 2016 von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Köln) bzw. deutschen Behörden bezüglich der Integration von Drohnen in den zivilen Luftraum – Single European Sky – durchgeführt wurden oder werden sollen – insbesondere zu Testgebieten, dort getesteten Drohnen, durchführenden Behörden oder Unternehmen?
Welche Details sind der Bundesregierung zur Einrichtung einer „Expertengruppe Vorratsdatenspeicherung“ auf Ebene der Europäischen Union bzw. der Europäischen Kommission bekannt (insbesondere Teilnehmer/-innen, Grund für die Einrichtung, Zielsetzung, geplante Maßnahmen, Inhalte einer etwaigen „Politikberatung“), und auf welche Weise bzw. mit welchen Inhalten werden sich Gremien oder Delegierte der Bundesregierung dort einbringen?
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Antrag der Vereinigten Arabischen Emirate auf vollständige Visa-Freiheit im Schengenraum mitteilen, der der Regierungszeitung „The National“ (www.thenational.ae/news/uae-news/politics/uae-ups-efforts-for-visafree- travel-for-emiratis-in-eu-schengen-area) zufolge von einer enormen Zahl von EU- und Schengen-Mitgliedstaaten unterstützt wird und eventuell dieses Jahr behandelt werden soll, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu diesem Antrag?
Inwieweit ist es der Bundesregierung gelungen, Details über das Joint Interagency Counter- Trafficking Center (JICTC) in Erfahrung zu bringen, das nach Auffassung der US-Regierung als „ziviles Gefolge im Sinne des NATOTruppenstatuts“ einzuordnen ist, dies aber von der Bundesregierung mangels Zuarbeit und wegen erst später erfolgter Unterrichtung durch die US-Regierung nicht überprüft werden konnte und wozu deshalb um weitere ausführliche Informationen gebeten wurde (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11540), und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung, wie in der Antwort dargelegt, seit dessen Errichtung „anlassbezogen“ und „im Rahmen der vertrauensvollen deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit“ über das JICTC ausgetauscht, womit ihr mittlerweile also mehr zu „konkreten Maßnahmen des JICTC seit dessen Einrichtung“ (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10, 17 und 21 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11540) oder die Kooperation mit dem AFRICOM bekannt sein dürfte, das ebenfalls „über zivile Mitarbeiter“ anderer Behörden verfügt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der EU-Studie zum Europäischen Kriminalaktennachweissystem, EPRIS, die die Umsetzung eines Fundstellennachweises bestimmter polizeilicher Daten zum beschleunigten Datenaustausch unter Polizeien der EU-Mitgliedstaaten unter anderem zu politischem Aktivismus anlässlich von Gipfelprotesten, dessen Notwendigkeit auf EU-Ebene die Bundesregierung besonders stark betont hatte (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/5136), untersuchte, und für welche anderen Lösungen zur Bereitstellung der angemahnten Funktionalität, etwa unter Nutzung bestehender Systeme (Art. 99 des Schengener Durchführungsübereinkommens im Schengener Informationssystem, Europol Informationssystem, Prümer Beschlüsse), will sich die Bundesregierung einsetzen, bzw. welche hält sie überhaupt für geeignet?
Inwiefern hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür eingesetzt, die Privatisierung der Trinkwasserversorgung zu verbieten, und sieht sie die in den Richtlinienvorschlägen der EU-Kommission zur öffentlichen Auftragsvergabe (KOM[2011] 895 endg. und KOM[2011] 896 endg.) vorgesehene Möglichkeit zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung in Widerspruch zur Resolution 64/292 der UNO-Vollversammlung vom 28. Juli 2010, die den Zugang zu sauberem Trinkwasser zu einem Menschenrecht erklärt hat (bitte begründen)?
In welchen Gremien will die Bundesregierung den Kauf neuer Spionagedrohnen, Kampfdrohnen oder nachträglich zu bewaffnenden Spionagedrohnen einbringen und abstimmen (bitte für 2013 ausreichend konkretisieren), und inwiefern existieren hierfür in den verantwortlichen Bundesministerien bereits ein längerfristiger Zeitplan oder eine Roadmap bzw. andere zeitliche Vorstellungen, um die für 2016 geplante Beschaffung umzusetzen (siehe Bundestagsdrucksache 17/12136)?
In welchen Gremien will die Bundesregierung den Kauf neuer Spionagedrohnen, Kampfdrohnen oder nachträglich zu bewaffnenden Spionagedrohnen einbringen und abstimmen (bitte für 2013 ausreichend konkretisieren), und inwiefern existieren hierfür in den verantwortlichen Bundesministerien bereits ein längerfristiger Zeitplan oder eine Roadmap bzw. andere zeitliche Vorstellungen, um die für 2016 geplante Beschaffung umzusetzen (siehe Bundestagsdrucksache 17/12136)?
Auf welche Rechtsgrundlage gründet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Erlass der griechischen Regierung vom 24. Januar 2013, der die Streikenden im öffentlichen Nahverkehr Athens zur Wiederaufnahme der Arbeit verpflichten soll, und inwiefern vertritt die Bundesregierung die Position, dass diese Entscheidung Griechenlands internationale Verpflichtungen zum Streikrecht im Rahmen der Europäischen Sozialcharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention wahrt?