Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob (bzw. in welchem Umfang) verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler von Bundesbehörden Sexualität oder sonstige tiefgehende, emotionale Bindungen mit ihren Zielpersonen oder deren Kontaktpersonen praktizierten oder immer noch praktizieren, wie es derzeit nach einer Klage von Betroffenen über zwei auch in Deutschland operierende britische Spitzel in Großbritannien vor Gericht verhandelt wird (http://bit.ly/XehweN), und welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit dieser Praxis (bitte gleichfalls für in Deutschland operierende ausländische Polizisten oder Geheimdienstangehörige darstellen)?
Welche über einen Bericht des „The Wall Street Journal“ (http://tinyurl.com/afyxsgd) hinausgehende Kenntnisse hat die Bundesregierung über dort erwähnte digitale technische Werkzeuge des neuen „European CyberCrime Center“ (EC3) bei dem Europäischen Polizeiamt (Europol), wonach es sich um „most advanced data-mining tools“ handele, die überdies in einem 150 Mio. Euro teuren Programm durch weitere Software und „Analysewerkzeuge“ zur Suche nach Mustern ergänzt werden solle, um auch Angriffe abzuwehren, und auf welche Weise kooperiert das EC3 nach Kenntnis der Bundesregierung mit Behörden der US-Regierung (bitte die konkreten Stellen bzw. Maßnahmen auflisten)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung des SWIFT-Abkommens, die unter anderem im jüngsten Kontrollbericht der EU-Kommission vor allem hinsichtlich des Zugriffs, der Löschung, der Übersendung nicht benötigter Datensätze und der Auskunftspflicht als problematisch beschrieben wird (SWD(2012) 454 final vom 14. Dezember 2012), und wie viele Anfragen haben Bundesbehörden bzw. die EU-Polizeiagentur Europol 2012 diesbezüglich an die USA gerichtet, um selbst an Daten des Terrorist Finance Tracking Programme bzw. daraus abgeleitete Erkenntnisse zu gelangen (bitte hierfür auch ausführen, wie viele der Anfragen positiv und negativ beantwortet wurden)?
Worin bestanden die konkrete Mitarbeit und Funktion der Leiter der Bundeskriminalämter (BKA) Deutschlands und Österreichs beim Aufbau, bei der Leitung und der „operativen Umsetzung“ des internationalen Polizeiprojekts DET-ILECUs I bzw. DET-ILECUs II (bitte jene Details mitteilen, die über die Pressemitteilung des BKA vom 12. Dezember 2012 hinausgehen (http://tinyurl.com/cwcpzdj), und auf wessen Initiative bzw. vor welchem Hintergrund kamen diese konkrete Mitarbeit und Funktion überhaupt zustande?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mai 2010 die griechische Gläubigerstruktur entwickelt, d. h. wie viele Mrd. Euro (Prozent) der griechischen Staatsverschuldung entfielen im Mai 2010, Ende November 2012 und zum Jahresende 2012 (nach Abschluss des Schuldenrückkaufprogramms) auf ausländische Gläubiger (bitte zwischen öffentlichen und privaten Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Hedgefonds u. a. differenzieren) und einheimische Gläubiger (bitte zwischen öffentlichen und privaten Banken, Versicherungen, Pensionskassen u. a. differenzieren)?
Welche Details kann die Bundesregierung zu Geschäften des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie oder des Bundesministeriums der Finanzen mit den beiden von der britischen Tageszeitung „the guardian“ am 28. November 2012 (http://tinyurl.com/chox3hk) genannten Inhabern der Gamma Group bzw. deren Tochterfirmen mitteilen, wozu nach Kenntnis des Fragestellers die – teilweise aufgelösten – Firmen PK-Electronic International, Gamma International GmbH, Martin J. Muench GmbH, MuShun GmbH, Gamma Group International Ltd., BizCorp Management Pte gehören, und inwiefern bezieht es das Bundesinnenministerium bzw. das Bundeskriminalamt in die noch nicht abgeschlossenen Überlegungen ein, die genannten Firmen bzw. deren deutschen Partner Elaman GmbH in „Zusammenarbeitsformen“ (Aufbau, Betrieb oder andere Dienstleistungen) in das „Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung“ im BKA einzubinden (siehe Bundestagsdrucksache 17/11239)?
Welche verschiedenen Instanzen bzw. deren Abteilungen müssen jeweils an den Rechtshilfeersuchen beteiligt werden, über die Ermittlungsbehörden aus den USA und Deutschland – Bund und Länder – Vorratsdaten aus der Telekommunikation austauschen, wie es das Magazin heise online am 6. Oktober 2012 unter anderem für einen „Elefantenpfad“ beschreibt, wonach der Ablauf über Bundeskriminalamt, Auswärtiges Amt, State Department, Justice Department, FBI bis zu neun Monate dauere – bitte auch die zugrunde liegenden Abkommen anführen und schildern, wenn der Prozess juristisch oder diplomatisch abgekürzt werden kann –, und inwiefern gelten diese Verfahren auch für die Herausgabe von Daten aus der Cloud, was nach Berichten von heise online -europäische Schutzbestimmungen verletzt (6. Dezember 2012)?
Was wird die Bundesregierung im Europarat und in der Europäischen Union unternehmen, um den Verstoß gegen die Europäische Sozialcharta durch die von der Troika aus Europäischer Zentralbank, Europäischer Kommission und Internationalem Währungsfonds mit der griechischen Regierung vereinbarten, arbeitsrechtlichen Regelungen zu beenden, nachdem der Europäische Ausschuss für soziale Rechte entschieden hat, dass zwei dieser Regelungen unmittelbar illegal sind, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass weitere Maßnahmen der von der Troika mit Griechenland festgelegten Memoranda of Understanding gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bzw. die Europäische Sozialcharta verstoßen?
Wie haben sich Einrichtungen der Bundesregierung hinsichtlich der Entscheidung zur Ausrichtung der EXPO 2012 in der kasachischen Hauptstadt Astana im Vorfeld bzw. bei der Abstimmung positioniert, und inwiefern wurden im gesamten Entscheidungsprozess der beteiligten Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung auch Verletzungen der Menschen- und Bürgerrechte sowie Folterungen in Gefängnissen thematisiert?
Welche Position vertrat die Bundesregierung im Ministerkomitee des Europarates bei der Behandlung der Frage des Abgeordneten der Parlamentarischen Versammlung, Grigore Petrenco, nach der Einschätzung zu und den Maßnahmen gegen (Neo-)Nazi-Treffen zu Ehren von SS-Mitgliedern in Estland, und welche anderen Positionen wurden im Ministerkomitee dazu vertreten, so dass kein Konsens erzielt und die Frage nicht beantwortet wurde?