Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Mündliche Frage zu den Dialogen über Migration, Mobilität und Sicherheit der Europäischen Kommission
Inwieweit verhandelt die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Dialoge über Migration, Mobilität und Sicherheit mit den entsprechenden Ländern, insbesondere Libyen, Tunesien, Marokko, auch über polizeilichen Informationsaustausch, Grenzmanagement, Strafverfolgung und die Einbeziehung der EU-Agenturen, und auf welche Weise sind hierzu in den oben aufgeführten Ländern auch andere zwischenstaatliche Institutionen der UNO, die Frontex oder das Global Counterterrorism Forum beteiligt, das sich beispielsweise mit Aspekten der Grenzkontrolle in der Sahelregion befasst?
Unter welchen Umständen bewertet die Bundesregierung einen Cyberangriff als eine Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit nach Art. 2 der UN-Charta, wie es die USA angekündigt haben und aus dem Pentagon mit „Wer die Stromnetze unseres Landes sabotiert, muss mit Raketen im Schornstein rechnen“ kommentieren, Spiegel Online, 1. Juni 2011, und warum wird die Bundesregierung im UNSicherheitsrat nicht tätig, damit dieser feststellt, dass Cyberangriffe auf den Iran durch die Schadprogramme Stuxnet und Flame, The Washington Post, 19. Juni 2012, einen Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung darstellen, bzw. Empfehlungen abgibt oder Maßnahmen trifft, um die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen (vergleiche Art. 39 der UN-Charta)?
Welche weiteren Erläuterungen kann die Bundesregierung zu einem Bericht des Nachrichtenmagazins „FOCUS“ machen (Onlineausgabe 20. Mai 2012, 15:48), wonach bei Ermittlungen der Sonderkommission „Parkplatz“ mit Hilfe des Bundeskriminalamts die Homepageder Polizeidirektion Heilbronn wie bei früheren Ermittlungen gegen die „militante gruppe“illegalerweise überwacht wurde um User, die sich über den Mordfall Kiesewetter informierten,zu protokollieren, und inwieweit haben Bundesbehörden geholfen, diese Praxis zu verschleiern(etwa durch Verfassen oder Entgegennehmen von vertraulichen Vermerken mit dem Inhalt, die Aktion sollte der Öffentlichkeit „nicht bekannt werden“)?
Welche Schwierigkeiten oder sonstigen Unwägbarkeiten ergeben sich hinsichtlich der Umsetzung des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung Kasachstans zu einer „Partnerschaft im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich“, und inwiefern haben Initiativen der Regierungen Chinas und Russlands die Umsetzung (insbesondere bezüglich der Ausbeutung „Seltener Erden“) sowohl praktisch als auch diplomatisch erschwert?
Welche konkreten Positionen hindern nach Kenntnis der Bundesregierung die Türkei und Marokko an der Unterzeichnung eines Rückübernahmeabkommens mit der Europäischen Union, zumal das Abkommen im Falle der Türkei laut dem Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich angeblich sogar „unterschriftsreif“ vorliegen würde (http://tinyurl. com/d4yze7l), und mit welchen weiteren Ländern sind Sondierungen, Gespräche oder Verhandlungen über weitere derartige Übereinkommen begonnen worden?
Wie kam die deutsche Delegation zustande, die im tunesischen Flüchtlingslager Shousha Interviews mit einer Auswahl an Flüchtlingen durchführte, um einige Personen auszuwählen, die im Zuge des Resettlementverfahrens in Deutschland aufgenommen werden, und nach welchen Kriterien werden die (nach Medienberichten 200) Aufzunehmenden schließlich zusammen mit dem United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) und der International Organization for Migration (IOM) aus den mehreren Tausend vom UNHCR anerkannten Flüchtlingen ausgewählt?
Wie kam die deutsche Delegation zustande, die im tunesischen Flüchtlingslager Shousha Interviews mit einer Auswahl an Flüchtlingen durchführte, um einige Personen auszuwählen, die im Zuge des Resettlementverfahrens in Deutschland aufgenommen werden, und nach welchen Kriterien werden die (nach Medien-berichten 200) Aufzunehmenden schließlich zusammen mit dem United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) und der International Organization for Migration (IOM) aus den mehreren Tausend vom UNHCR anerkannten Flüchtlingen ausgewählt?
Inwieweit tangiert das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. Juni 2010 zum Schengener Grenzkodex die deutsche Praxis, entlang der Binnengrenzen oder in Zügen bis weit in das Staatsgebiet hinein – ohne dass besondere Umstände vorliegen würden – die Identität einer Person zu kontrollieren, und welche Einschränkungen existieren, wie im „Halbjahresbericht über das Funktionieren des Schengen- Raums“ der EU-Kommission beschrieben (Ratsdok. 10223/12), zu diesen Kontrollen hinsichtlich der Polizeibefugnisse, beispielsweise nach Standort, Verkehrsmittel und Höchstgrenze der Kontrollen pro Tag, Woche oder Monat, Begrenzung des Gebiets, Festlegung einer Höchstgrenze für die Anzahl der je Zug zu kontrollierenden Wagen etc.?
Wem sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der Prüfung der Kreditportfolios griechischer Banken durch den Vermögensverwalter BlackRock (siehe Wirtschaftswoche vom 18. Mai 2012) bekannt, und aus welchen Gründen soll die Studie erst veröffentlicht werden, wenn sich in Griechenland eine neue Regierung gebildet hat?
Welche EU-Mitgliedstaaten kooperieren nach Kenntnis der Bundesregierung in bereits existierenden oder im Aufbau befindlichen Zentren für die Zusammenarbeit von Polizei und Zoll miteinander, die unter anderem nach deutschem Vorbild und mit Unterstützung der EU-Kommission errichtet werden (bitte die jeweilige Einrichtung, ihren Ort und die Polizeiund Zollbehörden der beteiligten Staaten nennen), und welche näheren Ausführungen kann die Bundesregierung über Planungen eines derartigen trilateralen Zentrums in der Grenzregion Bulgarien/Griechenland/Türkei machen, das womöglich in Kooperation oder sogar mit direkter Beteiligung der EU-Agenturen Frontex und Europol entstehen soll?