Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
In welchen Fällen haben Bundesbehörden seit 2001 sogenannte Homepageüberwachungen durchgeführt bzw. anderen Behörden dabei assistiert (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/10194), wie es die „Frankfurter Rundschau“ am 27. August 2012 hinsichtlich der Ermittlungen zu rassistischen Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) über derart aufgespürte „verdächtige“ Zugriffe aus der sächsischen Staatskanzlei berichtet (bitte nach Zeitpunkt und Dauer der Maßnahme sowie ausführender/beauftragender Behörde auflisten), und in wie vielen Fällen ergaben sich Hinweise, die auf anderen Wegen nicht erlangt worden wären?
Welchen finanziellen Beitrag leistete Deutschland in den letzten zehn Jahren für das „Europäische Zentrum für globale Interdependenz und Solidarität“, das Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im außereuropäischen Raum fördert, und wie hat sich das Gesamtbudget dieser Institution jährlich entwickelt?
Warum beteiligt die Bundesnetzagentur an der Erarbeitung des geplanten „Leitfaden[s] zur Speicherung von Verkehrsdaten“ lediglich Telekommunikationsanbieter und den Bundesdatenschutzbeauftragten (Pressemitteilung AK Vorrat vom 18. Juni 2012), nicht aber Vertreter betroffener Nutzer (z. B. netzpolitische Vereinigungen/ Aktivisten, AK Vorrat, netzpolitische Sprecher der Parteien, Verbraucherzentrale), und inwieweit teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, dass dieses einseitige Vorgehen das Misstrauen in die Internetpolitik der Bundesregierung weiter vertieft, wenn diese mit den vier großen Providern intransparente Absprachen zur Vorratsdatenspeicherung treffen will, obwohl es ein großes gesellschaftliches wie auch politisches Interesse daran gibt, die Auseinandersetzung vor allem mit den Nutzern des Internets zu führen?
Welche Angaben machen die Regierung der Türkei sowie die EU-Kommission zum Abschluss des geplanten Rückübernahmeabkommens hinsichtlich dessen (durch den türkischen EU-Botschafter in Aussicht gestellten, unmittelbare) Zeichnung, Ratifizierung und volle Umsetzung durch die Türkei, und welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf die „Roadmap“ zur „Visaliberalisierung“, die seitens der EU-Kommission im Eilverfahren erstellt wurde?
Inwieweit nutzen oder nutzten Bundesbehörden „prediktive Analyseprogramme“ oder elektronische Verfahren zum „Data Mining“ von IBM oder anderen Firmen (auch zu Testzwecken), die laut Drucksache 17/10379 beispielsweise „Aussagen über die Örtlichkeit möglicher zukünftiger Straftaten“ ermöglichen sollen und deren Beschaffung in früheren Anfragen des Fragestellers noch verneint worden war bzw. lediglich bezüglich der IBM-Software „InfoSphere Global Name Analytics“ bestätigt wurde (Drucksache 17/6587, Drucksache 17/8544 (neu)), und welche weiteren technischen Angaben kann die Bundesregierung zur diesbezüglich verwendeten Software machen (Funktionsweise, Quellcode, verarbeitete Datenbestände etc.)?
Welche Projekte zur Nutzung genetischer Ressourcen sind im Rahmen der im November 2011 zwischen Deutschland und Mexiko vereinbarten Zusammenarbeit zur Erweiterung des Biodiversitätsschutzes geplant und wie nimmt die Bundesrepublik Einfluss auf die Etablierung eines Mechanismus zum Vorteilsausgleich entsprechend Artikel 5 des Nagoya-Protokolls der Biodiversitäts-Konvention der UNO, das von Deutschland unterzeichnet, wenngleich noch nicht ratifiziert wurde?
In welchen Regionen in Mexiko (sortiert nach Bundesstaaten und Größe) ist in der im November 2011 zwischen Deutschland und Mexiko vereinbarten Zusammenarbeit zur Erweiterung des Biodiversitätsschutzes vorgesehen, weitere Schutzgebiete auszuweisen beziehungsweise Schutzgebietskorridore zu etablieren und welche konkreten privaten und zivilgesellschaftlichen Akteure sind an diesen Prozessen beteiligt?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Verhaftung von 36 Anwältinnen und Anwälten von Abdullah Öcalan als Eingriff in jene „Grundrechte und -freiheiten“, die sie nach eigenen Angaben zum „Bestandteil des politischen Dialogs mit der Türkei“ macht (Antwort auf schriftliche Frage Nr. 6-254) und in welcher Form hat die Bundesregierung diesen nach Ansicht des Fragestellers schweren Eingriff in die Verteidigungsfreiheit gegenüber der Türkei thematisiert?
Welche Position hat die Bundesregierung in Bezug auf die schwedische Forderung bezogen, in die EU-Beitrittsverhandlungen mit Montenegro auch einen Bericht der europäischen Polizeibehörde Europol einfließen zu lassen (FAZ, 27. Juni 2012), und sieht sie dieses Vorgehen als Präzedenzfall für die Einbeziehung von Europol in zukünftige Beitrittsverhandlungen?
Inwieweit wurde bzw. wird die Bundesregierung gegenüber der Regierung der Türkei hinsichtlich der aus meiner Sicht offensichtlich politisch motivierten Einschränkung der Verteidigungsfreiheit von Beschuldigten in Gerichtsverfahren wegen angeblichem Terrorismus aktiv, die insbesondere durch die Verhaftung von 36 Anwältinnen und Anwälten wegen des alleinigen Vorwurfs, Abdullah Öcalan zu verteidigen, ausgehöhlt wird (sogenanntes KCK-Verfahren; siehe hierzu z. B. Infobrief 105/2011 des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e. V.), und inwiefern tangieren derart schwere Eingriffe in die Verteidigungsfreiheit von Beschuldigten auch die Haltung bzw. die Verhandlungsposition der Bundesregierung hinsichtlich der mit ihrer Zustimmung von der Europäischen Union kürzlich verabschiedeten Schlussfolgerungen des Rates zum Ausbau der Zusammenarbeit mit der Türkei in den Bereichen Justiz und Inneres?