Fragen an die Bundesregierung
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf jede Frage in zwei Unterfragen unterteilt werden und der oder die Fragende darf während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Über welche weiteren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Tötung des deutschen Staatsangehörigen Samir H. aus Aachen insbesondere Ort und Zeitpunkt seines Todes, Tatwerkzeuge, Tatumstände, Täter durch ein oder mehrere Geschosse einer US-Drohne im pakistanischen Waziristan, und inwieweit haben sich deutsche Stellen vor und nach dessen gewaltsamem Tod sowohl offiziell als auch inoffiziell mit Behörden der USA oder anderer Regierungen über Samir H. und seine Familie ausgetauscht (insbesondere über Reisetätigkeiten von Samir H. sowie seiner Frau und Tochter, ihren jeweiligen Aufenthaltsort, Geldtransfers von Konten der Familie, Kontaktpersonen, vermutete Tätigkeiten, weitere geheimdienstliche Erkenntnisse etc.)?
Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung anlässlich der Zuspitzung rassistisch motivierter Proteste und tödlicher Angriffe auf Migrantinnen und Migranten über die Unterstützung des Neubaus von 30 griechischen Abschiebegefängnissen durch die Europäische Union sammeln können (laut Berichten der Tagesschau sogar 50, für die demnach ehemalige Kasernen genutzt werden sollen; http://tinyurl.com/745xqq2), wozu sie in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/9307 noch weitgehende Unkenntnis vortrug, dies aber wiederholt in griechischen Medien über Aussagen des griechischen Innenministers berichtet wird (http://tinyurl.com/cpxu6ch), und welche Mittel – bitte nach einzelnen Fonds auflisten – oder sonstigen Unterstützungsleistungen der EU werden jeweils für Renovierungen, Umstrukturierungen und Neubauten der Abschiebehaftanstalten und dem damit verbundenen Aufbau neuer Polizeieinheiten und Polizeistationen im gesamten Land bereitgestellt oder genutzt?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Einzelheiten, Ablauf und Beteiligten zur Beendigung einer friedlichen Protestaktion am 15. Oktober 2012 in der nigerianischen Botschaft in Berlin, für die nach Kenntnis des Fragestellers vom nigerianischen Botschafter beim Auswärtigen Amt polizeiliche Amtshilfe zur Räumung der Demonstranten beantragt wurde, und inwieweit wird die Bundesregierung hierzu dem Fragesteller mündlich zugetragenen Berichten über brutale Übergriffe durch Sicherheitspersonal in der Botschaft – unter anderem mit einem Baseballschläger – sowie mehrfache rassistische Beleidigungen, Schläge und von Gruppen von Polizisten ausgeübte Misshandlungen im Berliner Polizeigewahrsam – Gefangenensammelstelle Tempelhofer Damm – nachgehen und sich so für eine Aufklärung der im Zusammenhang mit ihrer diplomatischen Aktivität vorgefallenen unverhältnismäßigen Gewalt einsetzen?
Teilt die Bundesregierung die Analyse des Internationalen Währungsfonds, IWF, nach der die Kapitalflucht aus der „Peripherie“ der Euro-Zone das grundlegende Fundament der EU unterminiert (vergleiche www.welt.de/finanzen/article1097 23111/IWF-warnt-vor-Kollaps-des-weltweiten-Finanzsystems. html), und inwiefern hält sie Änderungen des auch in Ausnahmesituationen totalen Verbots von Kapitalverkehrskontrollen in den EU-Verträgen für sinnvoll?
Wie viele sogenannte Massendaten wurden bzw. werden in den Ermittlungen wegen der ungeklärten Mordfälle bis zur Entdeckung der Täterschaft des Nationalsozialistischen Untergrunds von den damit befassten Besonderen Aufbauorganisationen erhoben, gespeichert oder – etwa nach der Anlieferung durch Landeskriminalämter oder Landesämter für Verfassungsschutz – verarbeitet; bitte aufschlüsseln nach Funkzellenabfragen, daraus ermittelten Anschlussinhaberinnen und -inhabern, Finanztransaktionen, Hotelbuchungen, Mietwagennutzung), und welche dieser auch mit einer Software zur Rasterfahndung prozessierten Daten werden bis heute vorgehalten?
Inwieweit hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Exportkreditgarantien in Form von Hermesbürgschaften zur Absicherung der Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der Überwachung oder Unterbrechung von Telekommunikationstechnik durch Behörden oder sonstige Stellen des belieferten Landes übernommen (bitte als Tabelle mit Produkt, Hersteller/-in, Finanzvolumen des Auftrags bzw. der übernommenen Exportkreditgarantie, Datum und belieferter Behörde/ Stelle darstellen), und in welchen Fällen musste die Exportkreditversicherung tatsächlich wegen Zahlungsausfällen eintreten?
Welche weiteren Ausführungen kann die Bundesregierung zur von der Europäischen Union mitfinanzierten Krisensimulationsübung „LEONIDAS“ machen, die im November 2011 mit Behörden aus Großbritannien, Österreich, Deutschland, Griechenland, Polen, den USA und Institutionen der EU in der Republik Zypern abgehalten wurde und die Niederschlagung eines Angriffs auf den bevorstehenden EU-Gipfel probte (siehe das Magazin Öffentliche Sicherheit, www.bmi.gv.at/ cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2012/07_08/ files/ZYPERN_CYPRUS_POLICE.pdf), und wo finden bzw. fanden derartige Übungen mit Beamtinnen und Beamten der Innenministerien, Spezialeinheiten und Geheimdienste bereits häufiger statt?
In welcher Form haben multilaterale, auf EU-Ebene koordinierte Polizeioperationen (insbesondere Gemeinsame Polizeioperationen – JPO –, Gemeinsame Zolloperationen – JCO –, von der Grenzschutzagentur FRONTEX koordinierte Maßnahmen oder Vorhaben wie „MIGRABEL-MIGRAMOL“ sowie „Strengthening the Surveillance Capacity on the Green and Blue Border between Belarus and Ukraine“ durch die International Organization for Migration – IOM) an der Grenze zu Belarus bzw. im Grenzgebiet stattgefunden, und mit welchen Kräften waren belarussische und andere Behörden daran beteiligt bzw. haben diese beobachtet, zumal die Regierung in Minsk sogar eine Vereinbarung mit FRONTEX unterzeichnet hat, die eine verstärkte Teilnahme an von FRONTEX koordinierten Tätigkeiten vorsieht?
An welche Firmen wurden bei der Einrichtung der sogenannten Rechtsextremismusdatei Aufträge für Hard- und Software, Serversysteme und Netzwerke vergeben – bitte mit dem jeweils gekauften Produkt, der Lizenz oder den sonstigen Ausgaben angeben –, und mit welchen (technischen) Mitteln ist beabsichtigt, den dort bevorrateten Daten – etwa mittels Data Mining oder anderer Verfahren – einen Mehrwert hinsichtlich ihres Informationsgehalts zu verschaffen, wenn das Rechtsextremismus-Datei-Gesetz, RED-G, hierfür etwa die Einbeziehung „phonetischer oder unvollständiger Daten“, „der Suche über eine Mehrzahl von Datenfeldern“ oder „der Verknüpfung von Personen, Institutionen, Organisationen, Sachen“ vorsieht?
Welche weiteren ausländischen Polizeibehörden wurden oder werden mit einer „Heranführung an die EU-Standards“ unterstützt, wie es kürzlich hinsichtlich der Unterstützung von Polizeien und Milizen in Belarus offenkundig wurde (zum Beispiel Süddeutsche Zeitung, 27. August 2012), und welche Standards bzw. Best Practices sind hiermit konkret gemeint (bitte Fundstelle angeben)